Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement umfasst die Planung, Überwachung, Steuerung und das Überwachen der Unternehmensprozesse und deren Ergebnisse inclusive der Qualitätssicherung und -kontrolle. Es gilt Chancen und Risiken welche ihr Unternehmen nachhaltig beeinflussen können rechtzeitig zu erkennen, zu analysieren und entsprechende Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen.

Gutes Qualitätsmanagement beschäftigt sich im Kern damit, die Anforderungen der Kunden und Kundinnen an ihre Produkte und Dienstleistungen zu garantieren und somit Kunden näher an ihr Unternehmen zu binden, sowie Marktanteile dauerhaft zu sichern und wirtschaftlich zu handeln.

Ziele von Qualitätsmanagement sind unter anderem:

  • Erhöhung der Kundenzufriedenheit
  • Kundenbindung
  • Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit
  • Verbesserung der Produkt- /Dienstleistungseigenschaften
  • Stärkung des Unternehmensimages
  • Erhöhung der Gewinne
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen
  • Erhöhung der Produktivität
  • Verbesserung der Kommunikation

 

Bautechnische Beweissicherung

Hierzu zählen maßgeblich die vorsorgliche Dokumentation von benachbarten Objekten wie Gebäuden und Verkehrsflächen vor Beginn und nach Abschluss einer Baumaßnahme sowie die gestaffelte Beweissicherung von benachbarten Objekten nach der jeweiligen Fertigstellung einzelner Gewerke.

Im Zuge von Abschlussbeweissicherungen bzw. gestaffelten Beweissicherungen erfolgt zusätzlich eine Vergleichsanalyse und Bewertung von möglichen Schäden hinsichtlich ihres zeitlichen und ursächlichen Zusammenhangs zur Baumaßnahme. Beweissicherungen sollten in ausreichend zeitlichem Abstand zum geplanten Bauvorhaben beauftragt werden, um die Begehungen der Nachbarobjekte gewährleisten zu können.

 

Erschütterungsmessungen

Trotz der verbreiteten Anwendung von erschütterungsarmen Bau- und Rückbauverfahren, kommt es bei Baumaßnahmen häufig zu erschütterungsintensiven Arbeiten. Die hierbei emittierten Schwingungen können, je nach Frequenz und Schwinggeschwindigkeit zu schadenverursachenden Einwirkungen an den Objekten (Gebäude, erschütterungssensible Anlagen, IT-Server, usw.) im Einflussbereich der Baumaßnahme führen. Die Messungen können beispielsweise zu reinen Dokumentationszwecken und / oder zur Austestung von Bauverfahren im Vorfeld von Baumaßnahmen durchgeführt werden. Die Messergebnisse werden in der Regel nach DIN 4150, Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden) und Teil 3 (Einwirkungen auf bauliche Anlagen) aufbereitet und bewertet.