Sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG/DGUV V2

Ganz gleich wie Sie aufgestellt sind und aus welcher Branche sie kommen wir unterstützen sie bei der Erfüllung rechtlicher Vorschriften:

  • Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (auch als Interimslösung) und Erfüllung der damit eihergehenden Aufgaben.
  • Erstellung / Überarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen
    • Arbeitsstättenverordnung
    • Bertriebssicherheitsverordnung
    • Gefahrstoffverordnung
    • Maschinenrichtlinie
  • Erstellung / Überarbeitung von Betriebsanweisungen
  • Erstellung / Überarbeitung von Notfall- und Alarmplänen
  • Durchführung von Einweisungen und Unterweisungen
  • Gefahrstoffmanagement
  • Durchführung von Vorfalluntersuchungen

 

Baustellensicherheit

Die Baustellenverordnung verpflichtet in erster Linie den Bauherren, Arbeits- und Gesundheitsschutz bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen und in der Ausführungsphase zu überwachen. Ganz gleich ob im Neubau, beim Umbau oder bei der Demontage.

Wir unterstützen sie sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase:

  • Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.
  • Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der.
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten.
  • Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung.
  • Gegebenenfalls Erstellen einer Baustellenordnung.
  • Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage (Abhängig von der bereits erfolgten Planung).
  • Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen; gegebenenfalls Mitwirken bei der Prüfung der Angebote und der Vergabe (abhängig von Projektfortschritt).
  • Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden (abhängig von Projektfortschritt).
  • Gegebenenfalls Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Behörde.
  • Gegebenenfalls Aushängen und Anpassen der Vorankündigung.
  • Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine.
  • Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern.
  • Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse.
  • Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen.
  • Hinwirken auf die Einhaltung der Baustellenordnung hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.

 

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Insbesondere die demographische Entwicklung sowie der zunehmende Fachkräftemangel machen ein solides BGM immer wichtiger. Ganz gleich ob direkte oder indirekte gesundheitliche Gründe, vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheidende oder zur Konkurrenz abwandernde Fachkräfte können nur noch schwer ersetzt werden. Umso mehr kommt es deshalb darauf an, die eigenen Mitarbeiter gesund zu erhalten und durch ein gutes Betriebsklima an das eigene Unternehmen zu binden. Ein gut ausgearbeitetes, solide umgesetztes und von den Mitarbeitern akzeptiertes Betriebliches Gesundheitsmanagement kann hierzu wesentlich beitragen.

Wir unterstützen sie bei Aufbau und Umsetzung eines individuellen Betrieblichen Gesundheitsmanagement in ihrem Unternehmen.